Individuelles Einzelcoaching mit AVGS

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

veröffentlicht am:

2025-06-15

Während Konzerne mit bekannten Arbeitgebermarken und attraktiven Benefits um Talente werben, bleibt KMU oft nur eine nachhaltige Antwort: die gezielte Qualifizierung ihrer bestehenden Mitarbeitenden.

Richtig umgesetzt, ist Weiterbildung weit mehr als eine Reaktion auf akuten Personalmangel. Sie ist ein strategischer Hebel zur Sicherung von Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und langfristiger Mitarbeiterbindung – und durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) sogar zu großen Teilen finanzierbar.

Warum externe Rekrutierung allein nicht reicht

Die klassische Antwort auf fehlendes Fachwissen im Unternehmen lautet meist: neues Personal einstellen. Doch dieser Weg ist längst nicht mehr so verlässlich wie noch vor einigen Jahren. Der Markt ist leergefegt, gute Leute sind teuer und der kulturelle Fit bleibt ein Risiko.

Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an Arbeitsplätze so schnell, dass externe Rekrutierung oft nur kurzfristig weiterhilft – während sich im eigenen Unternehmen Potenziale befinden, die lediglich aktiviert werden müssten.

Zunehmend entscheiden sich deshalb Unternehmen dafür, bestehende Mitarbeitende gezielt weiterzubilden – und zwar nicht „on top“, sondern systematisch und strategisch.

Fördermöglichkeiten gezielt nutzen: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das QCG wurde entwickelt, um Unternehmen bei der Transformation ihrer Belegschaften zu unterstützen – insbesondere dort, wo Digitalisierung und struktureller Wandel neue Kompetenzen erfordern. Es richtet sich explizit auch an kleinere Unternehmen, die auf dem freien Arbeitsmarkt nur schwer neue Fachkräfte gewinnen können.

Einige Vorteile auf einen Blick:

  • Bis zu 100 % Förderung der Kurskosten – abhängig von Unternehmensgröße und Zielgruppe
  • Lohnkostenzuschüsse während der Maßnahme
  • Förderfähig sind unter anderem Mitarbeitende ohne anerkannte Ausbildung, mit veralteter Qualifikation oder in von Transformation betroffenen Berufen
  • Besondere Förderquoten gelten für Beschäftigte über 45 Jahre sowie für Engpassberufe

Die entscheidende Stärke des Gesetzes liegt darin, dass es nicht punktuelle Schulungen, sondern systematische Weiterentwicklung belohnt – und Unternehmen damit ein echtes Instrument zur Zukunftssicherung an die Hand gibt.

Beispiel: Digitalisierung im Rechnungswesen

Ein mittelständisches Handelsunternehmen hatte mit ineffizienten Abläufen in der Buchhaltung zu kämpfen. Rechnungen wurden manuell bearbeitet, Zahlungen verzögerten sich, Fehler häuften sich.

Anstatt neue ERP-Fachkräfte zu rekrutieren, entschied sich das Unternehmen für eine interne Lösung: Mehrere Mitarbeitende wurden gezielt in digitaler Buchführung und Prozessautomatisierung weitergebildet – gefördert mit 80 Prozent durch das QCG.

Das Ergebnis: schnellere Prozesse, höhere Genauigkeit und spürbar entlastete Fachkräfte. Gleichzeitig stieg das Engagement im Team, da die Mitarbeitenden aktiv in die Transformation eingebunden wurden.

Weiterbildung als Bindungsfaktor

In Zeiten zunehmender Wechselbereitschaft und hoher Fluktuation wird Bindung wichtiger als je zuvor. Weiterbildung ist dabei ein zentrales Instrument – nicht nur zur Qualifizierung, sondern zur Wertschätzung.

Wer als Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten bietet, zeigt, dass er Mitarbeitende nicht als Kostenstelle, sondern als Zukunftsträger betrachtet. Dies stärkt Loyalität, senkt Recruitingkosten und erhöht die interne Beweglichkeit.

Ein Industrieunternehmen nutzte beispielsweise das QCG, um Maschinenbediener in CNC-Technik weiterzubilden. Der Erfolg: geringere Stillstände, weniger externe Dienstleister – und vor allem: motivierte, leistungsbereite Teams, die die technische Weiterentwicklung aktiv mittrugen.

Antragstellung ohne Hürden – mit dem richtigen Partner

Trotz der Vorteile wird das QCG häufig nicht genutzt. Die Hürden liegen meist nicht im Inhalt der Förderung, sondern im wahrgenommenen bürokratischen Aufwand. Genau hier setzt unsere Arbeit an:

Als zertifizierter Bildungsträger mit Erfahrung in der Fördermittelberatung begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Prozess – von der Qualifizierungsstrategie über die Auswahl der passenden Maßnahme bis hin zur Antragstellung und Nachweisführung.

So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern steigern die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Förderung deutlich.

Weiterbildung ist kein Kostenfaktor – sondern Wachstumsinvestition

Gerade für KMU ist die gezielte Weiterentwicklung der eigenen Belegschaft eine der effektivsten Maßnahmen, um den Herausforderungen von Digitalisierung, Fachkräftemangel und Marktveränderungen zu begegnen. Das Qualifizierungschancengesetz bietet dafür die ideale Grundlage – unter der Voraussetzung, dass es strategisch genutzt wird.

Die passenden Rahmenbedingungen sind vorhanden. Was es braucht, ist ein klarer Wille zur Veränderung – und einen Partner, der den Weg kennt.

Sie möchten wissen, wie auch Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann? Ihr Vorteil: Wir machen den Antrag – Sie profitieren!

Lassen Sie uns sprechen! Schreiben Sie mir direkt oder vernetzen Sie sich mit mir: Rainer Steppich

Ihre Ansprechpartnerin

Jennifer Benthin

Unique Akademie

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10178 Berlin

Telefon: +49 30 887190-12
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